Verschärfung der waffenrechtlichen Strafbestimmungen

09.08.2023 | Wissen

Am 17. Dezember 2021 verabschiedete das Parlament eine Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen. Diese Revision verschärft die Sanktionsdrohungen des Strafrechts insbesondere bei Gewaltdelikten und im Nebenstrafrecht, einschliesslich des Waffenrechts.

Seit dem 1. Juli 2023 können fahrlässige Verstösse gegen das Waffengesetz nun nicht mehr mit einer Busse, sondern nur noch mittels Geldstrafe sanktioniert werden. Ein vermeintlich kleiner sprachlicher Unterschied, welcher mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen verbunden ist, zumal Geldstrafen zu einem Eintrag im Strafregister führen, Bussen hingegen erst ab einem Betrag von CHF 5‘000.00. Die bisherige Möglichkeit in besonders leichten Fällen, d.h. wenn das Verschulden resp. die Rechtsgutverletzung als äusserst gering zu qualifizieren ist, gänzlich von einer Bestrafung abzusehen, wurde ersatzlos gestrichen. Somit führen ausschliesslich die unter Art. 34 WG explizit als Übertretungen aufgeführten Verfehlungen zu einer Bestrafung mittels Busse.

Damit der Leumund als Waffenbesitzer nach wie vor ungetrübt bleibt, ist es ratsam, sich in Zweifelsfällen an die zuständige Fachstelle zu wenden bzw. generell im Umgang mit Waffen die gebührende Sorgfalt walten zu lassen.


Über den Autor:
MLaw Mathyas Meier
Head of Legal & Risk Swiss Shooting Group
Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Zürich
Bisherige Tätigkeiten im Bereich der kantonalen Verwaltung und Justizvollzug sowie Gericht und Staatsanwaltschaft