Datenschutzerklärung

1. Einleitung

Die Unternehmungen Swiss Shooting Range GmbH (www.swiss-shooting-range.ch) und Swiss Shooting Armory GmbH (www.swiss-shooting-armory.ch) sind Teil der Swiss Shooting Group AG. Die nachfolgende Datenschutzrichtlinie gibt darüber Auskunft, welche Personendaten zu welchen Zwecken erhoben, bearbeitet, gespeichert und wieder gelöscht werden bzw. welche Rechte den betroffenen Personen zustehen und wer für den Datenschutz innerhalb der Unternehmungen zuständig ist. Die Datenbearbeitung richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen unter besonderer Berücksichtigung des Datenschutzgesetzes (DSG) bzw. der Datenschutzverordnung (VDSG), der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sowie der waffenrechtlichen Bestimmungen. Die Anwendbarkeit der DSGVO hängt vom jeweiligen konkreten Einzelfall ab, und ob ein Bezug zur europäischen Union bzw. des europäischen Wirtschaftsraumes vorliegend ist.

Der Schutz und der gesetzeskonforme Umgang mit Kundendaten geniesst bei allen Unternehmensteilen der Swiss Shooting Group AG höchste Priorität und wird durch geeignete technische, wie auch organisatorische Massnahmen gewährleistet und ständig aktualisiert.

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzrichtlinie gegebenenfalls unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzvorschriften zu aktualisieren, um Anpassungen in unseren wirtschaftlichen Tätigkeiten oder rechtlichen Entwicklungen Rechnung tragen zu können.

2. Definitionen

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. Verschiedene Teilinformationen, die gemeinsam zur Identifizierung einer bestimmten Person führen können, stellen ebenfalls personenbezogene Daten dar insbesondere:

  • Geschlecht (Anrede)
  • Name und Vorname
  • Geburtsdatum
  • Adresse
  • Staatsangehörigkeit
  • Heimatort

Stammdaten sind alle im Kundenkonto bzw. für die zur Vertragserfüllung und zur Kontrolle der Einhaltung waffenrechtlicher Bestimmungen erforderlichen Informationen und Angaben über die betreffende Person. Auch personenbezogene Urkunden können bearbeitet werden insb. Kopien oder Scans von Ausweisen, Dienstausweisen bzw. Verträge und waffenrechtliche Bewilligungen. Stammdaten sind insbesondere:

  • Datum der Kontoeröffnung
  • Kundennummer
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer und andere Kontaktdaten
  • Strafregisterauszug
  • Ausweis, Dienstausweis und Ausweisnummer
  • Feuerwaffenpass
  • Weitere behördliche Dokumente
  • Haftpflichtversicherungsnachweis
  • Waffenrechtliche Bewilligungen
  • Angaben über Waffenreparaturen
  • Log in Daten
  • Status des Kundenkontos (aktiv/inaktiv)
  • IP-Adresse
  • Zugehörigkeit zu Kundengruppen
  • Angaben zur Nutzung und Nutzerverhalten
  • Bestellverlauf und Bestellnummern
  • Bezug von Waren und Dienstleistungen
  • Informationen zur Wunschliste
  • Informationen betreffend Kundendienst
  • Guthaben und Gutscheine
  • Saldo von Bonuspunkteprogrammen
  • Informationen zu Treue-Programmen und Gewinnspielen
  • Newsletter und Marketingmassnahmen
  • Verwendete Zahlungsmittel
  • Bonitätsüberprüfung durch Drittanbieter (es gelten deren Datenschutzbestimmungen)
  • Informationen zu Zahlungsdienstleister
  • Mahnungs- und Inkassowesen
  • Informationen im Zusammenhang mit der Wahrung rechtlich geschützter Interessen

Betroffene Personen sind Personen, über welche Daten bearbeitet werden.

Bild- und Tonaufnahmen sind grafische bzw. akustische Aufzeichnungen von Personen und Geschehnissen. Unsere Räumlichkeiten sind aufgrund waffenrechtlicher Vorschriften in sämtlichen öffentlich zugänglichen Bereichen aus Sicherheits- und Beweisgründen videoüberwacht. Die entsprechenden Aufnahmen werden innerhalb eines rechtlich definierten Zeitraums automatisch gelöscht. Wenn sich betroffene Personen in unseren Räumlichkeiten aufhalten bzw. an Veranstaltungen teilnehmen erhalten wir möglicherweise Kenntnis über deren Verhalten.

Werden Bild- oder Tonaufnahmen zu Marketingzwecken erstellt, erfolgt dies nur nach der vorgängigen schriftlichen Einwilligung der betroffenen Personen. Eine abgegebene Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Die videoüberwachten Bereiche sind als solche gekennzeichnet. Bild- und Tonaufnahmen umfassen insbesondere:

  • Aufnahmen des Videoüberwachungssystems
  • Fotos, Videos und Tonaufnahmen im Rahmen von Kundenanlässen, Kursen und Fachveranstaltungen

Besonders schützenswerte Personendaten sind Daten über:

  • Die religiösen, weltanschaulichen, politischen oder gewerkschaftlichen Ansichten oder Tätigkeiten
  • Die Gesundheit, die Intimsphäre oder die Rassenzugehörigkeit
  • Massnahmen der sozialen Hilfe
  • Administrative oder strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen (für uns ersichtlich aus dem Strafregisterauszug)

Waffenrechtlich relevante Personendaten: Darunter fallen insb. die anhand eines amtlichen Ausweises (ID, Pass, Dienstausweis) zu überprüfenden personenbezogenen Daten. Auszüge aus dem Zentralstrafregister und die darin enthaltenen Informationen über Strafen und Massnahmen, waffenrechtliche Bewilligungen und Ausnahmebewilligungen, bereits früher ausgestellte bzw. archivierte waffenrechtliche Bewilligungen sowie Waffentragbewilligung oder Feuerwaffenpass. Waffenrechtliche Bewilligungen, welche von anderen Waffenhändlern ausgestellt und uns zur Legitimation zum Schiessbetrieb oder Waffenerwerb vorgelegt wurden.

Persönlichkeitsprofil: Ist eine Zusammenstellung von Daten, die eine Beurteilung wesentlicher Aspekte der Persönlichkeit einer Person erlaubt (z.B. Konsumverhalten).

Bekanntgeben: Stellt das Zugänglichmachen von Personendaten wie das Einsichtgewähren, Weitergeben von Kundendaten innerhalb der Unternehmung oder an Dritte dar (z.B. Behörden).

Datensammlung: Fällt jeder Bestand von Personendaten, der so aufgebaut ist, dass die jeweiligen Daten einer betroffenen Person zugeordnet werden können.

Inhaber der Datensammlung: Sind die jeweiligen Unternehmungen der Swiss Shooting Group AG, welche zur Erbringung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten Kundendaten erheben und bearbeiten bzw. mit den betroffenen Personen interagieren.

4. Adressaten der Datenschutzrichtlinie

Die vorliegende Richtlinie ist auf alle Personen anwendbar, deren Daten von uns bearbeitet werden. Die Bekanntgabe von Daten durch die betroffene Person kann ausdrücklich z.B. durch das Errichten eines Kundenkontos oder konkludent durch das Einreichen von Urkunden erfolgen. Daten können sowohl elektronisch via Homepage, E-Mail, WLAN-Netzwerke, Telefon oder mündlich vor Ort gegenüber dem Personal bekannt gegeben werden. Diese Richtlinie ist auch auf bereits erhobene Daten anwendbar und richtet sich insbesondere an folgende Adressaten:

  • Besucher unserer Lokalitäten sowie Webseitenbesucher
  • Inhaber von Kunden- bzw. Benutzerkonten
  • Kunden des Onlineshops und der Verkaufslokalitäten
  • Drittanbieter welche Leistungen in unserem Namen erbringen
  • Personen welche mit uns in Kontakt treten
  • Empfänger von Marketingmassnahmen (z.B. Newsletter)
  • Teilnehmer an Bonuspunkte- und Treueprogrammen
  • Teilnehmer an Kursen und Fachveranstaltungen
  • Lieferanten und Geschäftspartner
  • Behörden und deren Mitglieder

Relevante Bestimmungen über den Datenschutz finden sich zusätzlich in unseren AGB.

5. Grundsätze der Datenbearbeitung

Personendaten werden nur dann bearbeitet, wenn dies für die Erbringung der wirtschaftlichen Tätigkeit erforderlich ist. Die Zweckmässigkeit der Datenbearbeitung wird den betroffenen Personen bei der jeweiligen Interaktion explizit bekannt gegeben bzw. ist diese aus den konkreten Umständen oder gesetzlichen Bestimmungen ersichtlich.

Ist für die Bearbeitung von Personendaten die Einwilligung der betroffenen Person erforderlich, so ist diese Einwilligung gültig, wenn sie nach angemessener Information freiwillig erfolgt. Die angemessene Information kann mündlich oder schriftlich anhand Bekanntgabe dieser Datenschutzrichtlinie erfolgen. Bei der Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten muss die Einwilligung ausdrücklich erfolgen. Ausdrücklichkeit liegt vor, wenn die betroffene Person nach vorgängiger Information die entsprechenden Informationen bzw. Dokumente freiwillig an uns aushändigt bzw. bekanntgibt.

Bei den von den betroffenen Personen uns gegenüber bekanntgegebenen Personendaten gehen wir von deren Richtigkeit aus. Wo es gesetzliche Bestimmungen erfordern, muss die Richtigkeit anhand amtlicher und/oder behördlicher Dokumente von uns überprüft werden. Unrichtige oder unvollständige Daten werden von uns, sofern wir davon Kenntnis erhalten, berichtigt bzw. steht es der betroffenen Person zu, jederzeit Einsicht in ihre Datensammlung zu erhalten bzw. Fehlinformationen oder nicht mehr aktuelle Daten berichtigen zu lassen.

Personendaten von minderjährigen betroffenen Personen werden nur bearbeitet, wenn die Einwilligung der gesetzlichen Vertretung vorliegt bzw. von dieser übermittelt wird.

Vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher Bestimmungen werden die Personendaten nur so lange bearbeitet, wie sich dies mit dem jeweiligen wirtschaftlichen Zweck vereinbaren lässt bzw. dies erforderlich ist. Es lassen sich folgende Bearbeitungszeiträume definieren:

  • Grundsätzlich werden Daten so lange bearbeitet, wie es für die Erfüllung der wirtschaftlichen Beziehung erforderlich ist
  • Solange ein ernsthaftes und berechtigtes Interesse an der Datenbearbeitung besteht
  • Während der Dauer von gesetzlichen Aufbewahrungsfristen

Nach Ablauf der erwähnten Zeiträume oder beim Dahinfallen des Bearbeitungszwecks werden die Personaldaten gelöscht oder anonymisiert.

6. Datensicherheit und Datenschutz

Die von uns zu bearbeitenden Personen- bzw. Kundendaten werden durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen gegen unbefugtes bearbeiten durch unberechtigte Dritte geschützt. Zudem werden geeignete Massnahmen getroffen, um den Verlust der Daten bzw. deren Manipulation oder Verfälschung vorzubeugen. Dennoch ist jede Datenbearbeitung mit gewissen Restrisiken verbunden, welche sich auch bei grösster Sorgfalt nicht ausschliessen lassen. Im Falle eines erfolgreichen Angriffes von unberechtigten Dritten, werden die betroffenen Personen von uns informiert. Es wird ein verantwortungsvoller Umgang mit sämtlichen Daten in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz gewährleistet.

7. Zweck der Datenbearbeitung

Die Datenbearbeitung ermöglicht es einerseits mit den betroffenen Personen zu interagieren und über die wirtschaftliche Tätigkeit zu informieren bzw. Rechtgeschäfte anzubahnen, andererseits dient die Datenbearbeitung in weiten Teilen auch der Einhaltung waffenrechtlicher Pflichten (z.B. Melde- und Buchführungspflichten). Die Datenbearbeitung dient insbesondere den folgenden Zwecken:

  • Einhaltung (waffen-)rechtlicher Pflichten
  • Erfüllung gesetzlicher Auskunfts-, Informations- und Meldepflichten
  • Datenspeicherung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen
  • Abklären der Waffen- und Schiesstauglichkeit
  • Entzug der Schiesserlaubnis bei Hinderungsgründen
  • Sicherheitsrelevante Abklärungen und Prävention
  • Interne Untersuchungen und Abklärungen
  • Gewährleistung der Compliance und des Risikomanagements
  • Durchsetzung des Hausrechts und Hausverbote
  • Kundenakquisition und Information
  • Identifikation und Authentifizierung
  • Beantworten von Anfragen und Erstellen von Offerten
  • Vertragsabwicklung und Leistungserbringung
  • Abwicklung von Sachgewährleistungsansprüchen
  • Leistungsabrechnungen und buchhalterische Pflichten
  • Kundendienst und Kundenpflege
  • Marketing und Kundenbindung
  • Treueprogramme
  • Entgegennahme von Beschwerden und Reklamationen
  • Marktforschung und Qualitätssicherung
  • Verwalten von IT-Ressourcen
  • Abklärungen hinsichtlich allfälliger Prozessrisiken
  • Durchsetzung rechtlich geschützter Interessen und damit verbundene Abklärungen
  • Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen und damit verbundene Abklärungen
  • Teilnahme an gerichtlichen oder behördlichen Verfahren
  • Wahrung der berechtigten Interessen unserer Mitarbeitenden
  • Massnahmen des Jugend- und Gesundheitsschutzes
  • Abklärungen über Geschäftspartner und Zulieferer

8. Waffenrechtlich begründete Datenbearbeitung

Der Betrieb von Raumschiessanlagen bzw. der Handel mit Waffen, wesentlichen Waffenbestandteilen, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteilen, ist an zahlreiche rechtliche Sorgfaltspflichten gebunden, welche sich aus dem Waffengesetz und der Waffenverordnung sowie bundesrätlichen Verordnungen ergeben und eine Datenbearbeitung erforderlich machen.

Sämtliche öffentlich zugänglichen Bereiche (inkl. Eingangsbereich) der Swiss Shooting Range GmbH und Swiss Shooting Armory GmbH sind gemäss Art. 5 der Verordnung über die Mindestanforderungen an Geschäftsräume von Waffenhandlungen vom 18. November 2021 Videoüberwacht. Dies soll die Rekonstruktion eines allfälligen Tatherganges sowie die Identifikation verdächtiger Personen ermöglichen. Entsprechendes Videomaterial wird im Ereignisfall den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt. Die Unter diesem Titel angefertigten Video-Dateien werden während 5 bis maximal 30 Tage gespeichert und durch geeignete technische Massnahmen geschützt. Zugriff auf das Bildmaterial haben ausschliesslich Personen, welche aufgrund ihrer Funktion innerhalb der Unternehmung dazu berechtigt sind. Die Videoüberwachung dient zugleich der Diebstahlsprävention als auch für die Rekonstruktion bei allfälligen Unfällen oder weiteren Ereignissen.

Der Waffenerwerb erfolgt anhand behördlicher Bewilligungen (Waffenerwerbsschein, Ausnahmebewilligung Sportschütze, Ausnahmebewilligung Sammler klein und Kantonale Ausnahmebewilligung), welche auf die betroffene Person ausgestellt sind. Anhand dieser Bewilligungen sind folgende Daten ersichtlich:

  • Art der Bewilligung
  • Ausstellende Behörde und Bewilligungsnummer
  • Name und Vorname
  • Geburtsdatum
  • Adresse
  • Ausstell- und Ablaufdatum
  • Spezielle Auflagen
  • Waffenart, wesentlicher Waffenbestandteil, Waffenzubehör
  • Waffenbuchnummer
  • Ort und Datum der Übertragung
  • Unterschriften

Beim Waffenerwerb von privilegierten Waffen (z.B. K31) i.S.v. Art. 10 Abs. 1 WG anhand eines schriftlichen Vertrages werden die folgenden Daten erhoben:

  • Name und Vorname
  • Geburtsdatum
  • Heimatort
  • Adresse
  • Telefonnummer
  • Ausweis- und Ausweisnummer (ID oder Pass)
  • Kopie Strafregisterauszug oder Waffenerwerbsschein
  • Waffe oder wesentlicher Waffenbestandteil
  • Waffenbuchnummer
  • Ort und Datum der Übertragung
  • Unterschriften

Beim Erwerb von Ladevorrichtungen mit hoher Kapazität ist der Veräusserer verpflichtet, die Erwerbsberechtigung abzuklären. Gem. Art. 16b Abs. 2 WG i.V.m. 24a Abs. 2 WV hat der Erwerber dem Veräusserer eine Kopie einer entsprechenden Kantonalen Ausnahmebewilligung bzw. eine Bestätigung des rechtmässigen Besitzes vorzulegen.

Gemäss Art. 21 Abs. 2 und 3 WG müssen Die Bücher sowie die Kopien der Waffenerwerbsscheine und der Ausnahmebewilligungen (Unterlagen) während zehn Jahren durch den Inhaber der Waffenhandelsbewilligung aufbewahrt werden. Nach Ablauf der zehnjährigen Aufbewahrungsfrist oder nach Aufgabe der Handelstätigkeit werden die Unterlagen der zuständigen kantonalen Behörde übergeben. Über Reparaturen zur Wiederherstellung der Schiesstauglichkeit von Feuerwaffen muss ebenfalls Buch geführt werden. Die Datenbearbeitung erfolgt sinngemäss.

Beim Munitionserwerb sind dieselben Sorgfaltspflichten wie beim Waffenerwerb zu beachten, die entsprechenden Unterlagen wegen entsprechend bearbeitet bzw. aufbewahrt. Die zur Legitimation vorgelegten Urkunden (Strafregister bzw. Waffenerwerbschein) werden nach drei Monaten resp. zwei Jahren gelöscht bzw. nur noch die Referenz- bzw. Bewilligungsnummer im Kundenkonto vermerkt.

Gem. Art. 7 Abs. 1 WG i.V.m. Art. 12 Abs. 1 WV besteht für Angehörige bestimmter Staaten ein Schiessverbot. Damit Personen zum Schiessbetrieb zugelassen werden können, müssen sich diese anhand eines amtlichen Lichtbildausweises (ID oder Pass) legitimieren. Die Kopie bzw. Scan des Ausweises und die Ausweisnummer bleibt für die Dauer der wirtschaftlichen Beziehung hinterlegt.

Minderjährige Personen ohne Begleitung haben eine Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter einzureichen, diese wird für die Dauer von zehn Jahren aufbewahrt.

Spätestens ab dem dritten Besuch bei der Swiss Shooting Range GmbH muss ein Strafregister Auszug sowie die Police einer geeigneten Haftpflichtversicherung vorgelegt werden. Im Kundenkonto werden die Referenznummer des Strafregisterauszuges sowie die Versicherungsnummer hinterlegt. Die Bekanntgabe der entsprechenden Urkunden erfolgt durch die betroffene Person freiwillig.

Im Handelsverkehr mit dritten werden deren Waffenhandelsbewilligungen für die Dauer der Geschäftsbeziehung bzw. nach Massgabe der waffenrechtlichen Bestimmungen aufbewahrt.

Sämtliche meldepflichtigen Transaktionen erfolgen über das verschlüsselte Onlineportal Suisse ePolice und werden ausschliesslich von berechtigten Personen vorgenommen. Der Zugang zum Meldeportal ist durch geeignete technische Massnahmen geschützt.

9. Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten

Zu den von uns bearbeiteten besonders schützenswerten Personendaten zählen Informationen über Strafrechtliche Verurteilungen und Massnahmen, welche aus dem Auszug des Strafregisters Hervorgehen. Diese hochsensiblen Personendaten werden von uns ausschliesslich in Nachachtung der waffenrechtlichen Bestimmungen bearbeitet und nur so lange eine aktive wirtschaftliche Beziehung zur betroffenen Person besteht. Strafregisterauszüge oder waffenrechtliche Bewilligungen, welche ausschliesslichen zur Legitimation für den Schiessbetrieb durch die betroffene Person vorgelegt werden, werden nach Ablauf des Legitimationszeitraums gelöscht bzw. ist nur noch die Referenznummer der entsprechenden Urkunden in den Stammdaten ersichtlich. Vorbehalten bleiben die Buchführungspflichten des Waffenrechts. Die Preisgabe der besonders schützenswerten Personendaten erfolgt durch die betroffene Person freiwillig. Zur Rechtswahrung oder in Nachachtung gesetzlicher Bestimmungen oder auf behördliche Anordnung hin, können besonders schützenswerte Personendaten bearbeitet werden.

10. Auskunftspflicht an Behörden und Weitergabe an Dritte

Als Inhaber einer Waffenhandelsbewilligung ist die Firma Swiss Shooting Armory GmbH gemäss den Bestimmungen des Waffenrechts der Aufsicht der Fachstelle SIWAS der Kantonspolizei Aargau unterstellt und zur umfassenden Information und Auskunft und damit auch zur Bekanntgabe von kundenspezifischen Daten verpflichtet. Die Bekanntgabe von Kundendaten an Behörden durch die Gesamtunternehmung kann auch aufgrund weiterer gesetzlicher Bestimmungen erfolgen insb. im Zusammenhang mit Strafuntersuchungen.

Personenbezogene Daten bzw. Stammdaten können an andere Unternehmensteile innerhalb der Swiss Shooting Group AG weitergegeben bzw. verwendet werden, sofern dies für die Erfüllung der wirtschaftlichen Zwecke erforderlich ist. An Unternehmen ausserhalb der Swiss Shooting Group AG werden die Daten nur in Ausnahmefällen an ausgewählte Partner gemäss unserer Instruktion zur Verfügung gestellt, zum Zweck der Vertragserfüllung bzw. Durchsetzung rechtlich geschützter Interessen und Qualitätssicherung.

An folgende externe Dienstleister können Personendaten bekanntgegeben werden:

  • Speditions- und Logistikunternehmungen
  • Hersteller und/oder Importeur (bei Sachgewährleistungsansprüchen)
  • Unternehmensberater, Buchhaltung, Revisionsstelle
  • Zahlungsdienstleister
  • IT-Dienstleister
  • Bonitätsauskünfte
  • Inkassounternehmungen
  • Versicherungen
  • Externe Unternehmensberater

11. Verantwortlichkeit und verantwortliche Person

In datenschutzrechtlicher Hinsicht ist diejenige Unternehmung für die Datenbearbeitung verantwortlich, welche festlegt, ob eine Datenbearbeitung erfolgen soll und zu welchem Zweck. Diese Datenschutzrichtlinie ist anwendbar auf die Unternehmungen Swiss Shooting Group AG, Swiss Shooting Range GmbH und Swiss Shooting Armory GmbH, domiziliert an der Härdlistrasse 15 in 8957 Spreitenbach. Für spezifische Rechtsgeschäfte oder Vorgänge können diese Unternehmungen einzeln, wie auch gemeinsam verantwortlich sein.

Für den Datenschutz ist die Firma Swiss Shooting Group AG, Härdlistrasse 15, 8957 Spreitenbach zuständig, sofern im Einzelfall nichts anderes bestimmt ist. Bei Datenschutzrechtlichen Anliegen erreichen Sie uns per Mail an info@swiss-shooting-group.ch.

12. Cookies und vergleichbare Technologien

Unsere Webseiten verwendet Cookies und vergleichbare Technologien, mit denen Ihr Browser oder Ihr Gerät identifizierbar ist. Cookies sind Daten, welche anlässlich des Besuches einer Website dauerhaft (permanente Cookies) oder temporär (Session Cookies) auf dem Endgerät gespeichert werden. Temporäre Cookies werden automatisch gelöscht, wenn der Webbrowser geschlossen wird. Cookies dienen hauptsächlich der Nutzungsanalyse der jeweils besuchten Webseiten zum Zweck der statistischen Auswertung als auch für die kontinuierliche Verbesserun der Nutzererfahrung. In den Browsereinstellungen können Cookies jederzeit ganz oder teilweise deaktivieren bzw. reaktiviert werden. Bei deaktivierten Cookies ist die Benutzung der Webseite teilweise eingeschränkt.  

Gemäss den geltenden Bestimmungen dürfen Cookies gespeichert werden, wenn diese für den Betrieb der Website unbedingt erforderlich sind. Für das Speichern nicht betriebsnotwendiger Cookies bedarf es der Erlaubnis durch die betroffene Person, falls ein Zugriff ausserhalb des schweizerischen Staatsgebietes erfolgt.  

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Betroffene Personen, welche von ausserhalb der Schweiz auf unsere Webseite zugreifen, können ihre Einwilligung jederzeit auf unserer Website oder in den Browser-Einstellungen ändern oder widerrufen. 

13. Rechte der betroffenen Personen

Von der Datenbearbeitung betroffene Personen sind berechtigt, detaillierte Informationen zu erhalten, welche Personendaten von uns zu welchen Zwecken bearbeitet bzw. gespeichert wurden. Den betroffenen Personen steht es frei, eine Kopie sämtlicher erhobener Personendaten zu verlangen.

Zudem besteht die Möglichkeit fehlerhafte oder unrichtige Daten berichtigen bzw. löschen zu lassen, sofern keine anderslautenden gesetzlichen Bestimmungen einer Löschung entgegenstehen. Im Login-Bereich des Kundenkontos können Berichtigungen der Stammdaten selbst vorgenommen werden. Der Bearbeitung von Personendaten kann widersprochen bzw. deren Verarbeitung eingeschränkt werden. Die Einwilligung zur Bekanntgabe von Personendaten kann widerrufen werden nicht jedoch dort, wo gesetzliche Buchführung oder Informationspflichten bestehen.

Sodann besteht die Möglichkeit bei Beschwerden an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten zu gelangen.

14. Änderungen

Diese Datenschutzrichtlinie kann in Zukunft angepasst bzw. geändert werden, sollten sich die Abläufe oder Prozesse der Datenbearbeitung bzw. die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern. Bei wesentlichen Änderungen dieser Datenschutzrichtlinie werden die betroffenen Personen vorgängig durch uns informiert. Anwendung findet jeweils die aktuell geltende Datenschutzrichtlinie in der zum Bearbeitungszeitpunkt gültigen Fassung.

Spreitenbach, 23. August 2023