Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand 1. Januar 2024)

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet, selbstverständlich ist bei den nachfolgenden Ausführungen die weibliche Form jeweils miteingeschlossen.

Präambel

Die Unternehmungen Swiss Shooting Range GmbH und Swiss Shooting Armory GmbH sind Teile der Swiss Shooting Group AG. Die Firma Swiss Shooting Range GmbH fungiert als Betriebsgesellschaft der Raumschiessanlage am Standort Spreitenbach. Die Haupttätigkeit umfasst ausschliesslich die Instandhaltung und Vermietung der Infrastruktur zur Durchführung des Schiessbetriebes bzw. der Organisation von Veranstaltungen mit schiesssportlichem Bezug. Der Handel mit Waffen und Munition erfolgt exklusiv durch die Firma Swiss Shooting Armory GmbH, welche über die erforderlichen Bewilligungen verfügt.

1. Geltungsbereich

Für die Vertragsbeziehungen zwischen der Swiss Shooting Range GmbH und ihren Kunden gelten ausschliesslich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Swiss Shooting Range GmbH. Durch den Abschluss des Buchungsvorganges oder durch Akzept einer Offerte werden Geltung und Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt und verbindlicher Bestandteil des jeweiligen Rechtsgeschäftes.

Als Kunde wird jede natürliche oder juristische Person bzw. Mitglied einer Organisation oder Behörde bezeichnet, welche mit der Swiss Shooting Range GmbH in einer rechtsgeschäftlichen Beziehung steht.

2. Allgemeines

Die Swiss Shooting Range GmbH betreibt am Standort Härdlistrasse 15, 8957 Spreitenbach eine Raumschiessanlage für die private sowie behördliche Nutzung. Dem Kunden werden die Räumlichkeiten zu den in der Buchung vereinbarten Konditionen bzw. nach den nachfolgenden Bestimmungen zur entgeltlichen Nutzung für die Ausübung des sportlichen Schiessens überlassen. Vorbehalten bleiben weitere besondere Abreden im Einzelfall.

Ferner werden umfassende Dienstleistungen erbracht, wie die Veranstaltung von Schiesskursen, Ausbildungen, Trainings, Events und Fachveranstaltungen mit Bezug zum Schiesssport.  Das Angebot richtet sich ausschliesslich an Personen, welche zum Erwerb und Besitz von Feuerwaffen berechtigt sind im Sinne des Waffengesetzes und keine Hinderungsgründe der Waffenhandhabung entgegenstehen.

3. Informationen

Die Swiss Shooting Range GmbH bemüht sich, sämtliche Angaben und Informationen auf dieser Webseite korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich zu publizieren. Jedoch bleiben Preis- und Angebotsänderungen vorbehalten.

Der Webauftritt der Swiss Shooting Range GmbH benutzt Hyperlinks lediglich für den vereinfachten Zugang des Kunden zu anderen Webangeboten. Die Swiss Shooting Range GmbH kann weder den Inhalt dieser Webangebote im Einzelnen kennen noch die Haftung oder sonstige Verantwortung für die Inhalte dieser Webseiten übernehmen.

4. Registrierung

Die Kundenregistrierung dient der erstmaligen Identifikation sowie der Abklärung, ob der Kunde nach geltendem Waffenrecht berechtigt ist, eine Feuerwaffe zu benutzen, mithin keine Hinderungsgründe im Sinne des Waffengesetzes bestehen. Für die Registrierung wird ein Strafregisterauszug, nicht älter als drei Monate, bzw. Waffenerwerbsschein, nicht älter als zwei Jahre, oder eine andere gültige Bewilligung (Dienstausweis, Waffentragschein, Jagdschein etc.) benötigt. Die Identifikation hat anhand eines amtlichen Lichtbildausweises (ID, Pass, Aufenthaltsbewilligung) zu erfolgen. Führer- oder Fahrzeugausweise können nicht zur Legitimation verwendet werden.

5. Angebot und Vertragsschluss

Sämtliche Angebote stellen unverbindliche Offerten an den Kunden dar, bei der Swiss Shooting Range GmbH Dienstleistungen und/oder Kurse in Anspruch zu nehmen. Mit der Buchung über das online Anmeldungs- bzw. Buchungstool gibt der Kunde ein rechtlich verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss nach Massgabe der allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Der Vertrag kommt mit der Annahme bzw. Zusendung der Buchungsbestätigung an den Kunden durch die Swiss Shooting Range GmbH zustande. Sowohl mündlich wie auch schriftliche bzw. auf elektronischem Wege (z.B. E-Mail) erfolgte Buchungen sind verbindlich, sofern dem Kunden deren Annahme bestätigt wurde.

Die Swiss Shooting Range GmbH behält sich das Recht vor, im Rahmen der Vertragsautonomie Personen ohne Angaben von Gründen von ihrem Angebot auszuschliessen.

6. Rechte

Registrierte Kunden sind zur Buchung bzw. Nutzung der Raumschiessanlage und zur Teilnahme an (Schiess-)Kursen gemäss den nachfolgenden Bedingungen berechtigt. Die Registrierung begründet keinerlei Mitglieds- oder Mitwirkungsrechte, ausgenommen sind separat abgeschlossene Mitgliedschaften.

7. Zum Schiessbetrieb nicht zugelassene Personen

Gemäss Art. 7 Abs. 1 WG i.V.m Art. 12 Abs. 1 WV ist den Staatsangehörigen von Serbien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien und Albanien das Schiessen mit Feuerwaffen verboten. Diese Personen sind daher nicht zum Schiessbetrieb bzw. zur Teilnahme an (Schiess-)Kursen zugelassen, ausser sie können eine entsprechende kantonale Ausnahmebewilligung vorweisen (zu beantragen bei der Wohnsitzbehörde).

In der Schweiz vorläufig aufgenommen Personen (Ausweis F), Personen mit Schutzstatus (Ausweis S) sowie anderen asylrechtlichen Aufenthaltstitel sind nicht zum Schiessbetrieb zugelassen.

Nicht zugelassen sind Personen, bei denen Hinderungsgründe i.S.v. Art. 8 Abs. 2 WG bestehen insbesondere, wenn die Person Grund zur Annahme gibt, dass sie sich selbst oder andere mit einer Waffe gefährden könnte oder diese umfassend verbeiständet ist.

Weist ein Kunde zwei oder mehr Einträge im Strafregisterauszug (Privatauszug) auf, oder einen Eintrag, welcher Ausdruck einer gewalttätigen oder gemeingefährlichen Gesinnung ist, ist dieser nicht zum Schiessbetrieb zugelassen.

8. Preise

Die Preisangaben der Swiss Shooting Range GmbH beinhalten, wenn nicht ausdrücklich vermerkt, die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF).

Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten, insbesondere kann die Swiss Shooting Range GmbH Preisänderungen jederzeit und ohne Vorankündigungen vornehmen. Bestätigte Buchungen sind von allfälligen Preisänderungen nicht betroffen. Bei unbestätigten Buchungen steht dem Kunden das Recht zu, seine Offerte nach Bekanntgabe der geänderten Preise zu widerrufen.

9. Zahlungsmodalitäten bei Schiesskursen, Trainings und Events

Nach der erfolgten Anmeldung wird dem Kunden eine Kursbestätigung, welche gleichzeitig als Einzahlungsschein dient zugestellt. Die dort aufgeführte Zahlungsfrist von 10 Tagen ist verbindlich. Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als konkludente Abmeldung. Die Bezahlung hat per Banküberweisung nach der Buchung des Kurses zu erfolgen. Die Teilnahme gilt erst dann als bestätigt, wenn die Kursgebühr bezahlt wurde. Nach dem erfolgten Zahlungseingang wird dem Kunden eine Teilnahmebestätigung zugestellt.

10. Öffnungszeiten

Die aktuellen Öffnungszeiten sind auf der Internetseite der Swiss Shooting Range GmbH abrufbar. Vorbehalten bleibt das Recht, die Öffnungszeiten jederzeit zu ändern. Nach Absprache können auch individuelle Öffnungszeiten bzw. Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

11. Buchungen und Terminstornierungen

Die Buchungen beziehen sich ausschliesslich auf Einheiten von 60 Minuten. Eine Überschreitung der gebuchten Zeit wird, vorbehaltlich es wurde etwas anderes mit der Standaufsicht vereinbart, als nächste volle Stunde verrechnet. Die Einweisung, Abrechnung und Räumung der Raumschiessanlage (Hülsen, Zielscheiben, Waffen etc.) hat innerhalb des gebuchten Zeitraumes zu erfolgen. Buchungen der Anlage während der Öffnungszeiten sind nur dann möglich, wenn genügend freie Ressourcen vorhanden sind. Alle gebuchten Termine werden schriftlich bestätigt (per Mail) und damit verbindlich. Alle Buchungen (Ausgenommen sind Kurse und Veranstaltungen gemäss Ziffer 13 ff.) können bis zu 24h vor dem Termin kostenfrei stornieren werden. Bei verspäteter Stornierung fallen 100% des Buchungspreises sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 15.00 an. Gleiches gilt, wenn der Kunde aufgrund von behördlich angeordneten Massnahmen des Gesundheitsschutzes (z.B. Schutzmassnahmen, Quarantäne, Isolation) den gebuchten Termin nicht wahrnehmen kann oder will und die 24-stündige Stornierungsfrist nicht eingehalten wurde. In Einzelfällen entscheidet die Geschäftsleitung über das weitere Vorgehen. Findet eine erstmalige Buchung statt, sei es per Mail bzw. Buchungssystem oder per Telefon, wird durch das System eine Bestätigung generiert, welche vom Kunden zwingend akzeptiert werden muss. Diese Verifizierung muss durch den Kunden auf der Bestätigungsmail vorgenommen werden. Versäumt der Kunde die Verifizierung, wird bei Nichterscheinen der gebuchte Termin ebenfalls vollumfänglich in Rechnung gestellt. Bei Gutscheinen jeglicher Art, bei denen ein Termin durch den Kunden bestimmt worden ist, wird bei Nichterscheinen oder Stornierung nicht innert 24 Stunden der Gutschein eingelöst. Dadurch verfällt dieser und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Nachholung des Termins. In Einzelfällen entscheidet die Geschäftsleitung über das weitere Vorgehen.

12. Range-Bestimmungen
  • Die Nutzung der Raumschiessanlage kann nur nach der Vorlage einer Haftpflichtversicherung, welche die entsprechenden Risiken im Zusammenhang mit der Handhabung von Feuerwaffen abdeckt, mit einer Mindestdeckung von 5 Mio. erfolgen. Bei der Registrierung ist der entsprechende Nachweis vorzulegen, spätestens jedoch bei der dritten Nutzung.
  • Hat der Kunde noch keine Erfahrung im Umgang mit Feuerwaffen, hat er dies vorgängig mitzuteilen bzw. eine entsprechende kostenpflichtige Instruktion bzw. Aufsicht für die erste Nutzung beizuziehen.
  • Der Beizug eines Instruktors ist bereits bei der Buchung vorzunehmen. Bei einer Buchung vor Ort, kann es möglichsein, dass aufgrund des Geschäftsganges kein Instruktor zur Verfügung steht.
  • Ist nach Auffassung der Standaufsicht ein sicheres Schiessen ohne Aufsicht nicht möglich, wird, sofern vorhanden, ein kostenpflichtiger Instruktor beigezogen. Erklärt sich der Kunde damit nicht einverstanden, darf nicht mehr geschossen werden. Wird der Termin abgebrochen, muss der gebuchte Zeitraum bezahlt werden bzw. berechtigt der Abbruch zu keiner Rückerstattung einer bereits bezahlten Vergütung.
  • Für Zusatzpersonen ist der buchende Kunde verantwortlich. Er hat die Zusatzperson an der Waffe zu instruieren bzw. instruieren zu lassen und trägt für diese während des Schiessbetriebes die Verantwortung.
  • Sämtliche Feuerwaffen sind jederzeit mit der gebührenden Vorsicht zu behandeln, es besteht eine allgemeine Pflicht zur Vermeidung von Unfällen und der gegenseitigen Rücksichtnahme.
  • Waffen dürfen nur im entladenen Zustand (offener Verschluss/Schlitten oder gebrochen) in den öffentlich zugänglichen Bereich verbracht bzw. transportiert werden. Das Tragen von Waffen (geladen oder ungeladen) ausserhalb der Raumschiessanlagen in einem Holster oder ähnlichem ist nicht gestattet.
  • Im Schiessbereich muss die persönliche Schutzausrüstung getragen werden (mind. Gehörschutz und Brille)
  • Der Kunde hat dafür Gewähr zu bieten, dass er sich nicht in einen Zustand versetzt oder befindet, welcher einer sichern Benutzung von Feuerwaffen entgegensteht. Der Kunde hat sich in guter physischer wie psychischer Verfassung zu befinden.
  • Die Konsumation von Lebensmitteln ist innerhalb der Zugscheibenanlage sowie in der Dynamic Range aufgrund der Blei-Emissionen untersagt.
  • Entstehen während des Schiessens Beeinträchtigungen, welche dem sicheren Schiessbetrieb entgegenstehen, hat der Kunde dies unverzüglich mitzuteilen.
  • Es dürfen Zielscheiben aus Papier oder Karton verwendet werden. Nicht erlaubt sind Ziele, welche eine konkrete Abbildung eines Menschen darstellen (z.B. Foto), Ziele aus anderen Materialen als Papier oder Karton (z.B. Holz, Metall, Kunststoff, Gelatine, Seife) sowie Alltagsgegenstände.
  • Ist kein aktueller Strafregisterauszug (nicht älter als drei Monate) oder eine andere waffenrechtliche Bewilligung (Waffenerwerbsschein, Ausnahmebewilligungen etc. nicht älter als zwei Jahre) im Kundenkonto hinterlegt, dürfen nicht verbrauchte Munition resp. Munitionsbestandteile (z.B. Hülsen) nicht aus der Anlage entfernt werden bzw. werden diese nicht Eigentum des Kunden. Restmunition ist der Standaufsicht zurückzugeben, diese wird nicht aufbewahrt.
  • Es dürfen nur nach dem geltenden Waffengesetz erlaubte bzw. dem Kunden bewilligte Waffen bzw. Waffenzubehör verwendet werden.
  • Die Verwendung von Leuchtspurmunition ist sowohl für Kurz- wie auch Langwaffen strengstens verboten (Brand/Explosionsgefahr).
  • Die Verwendung mit Schwarzpulver geladener Munition ist untersagt.
  • Das Schiessen mit Schwarzpulver-Waffen ist nicht gestattet.
  • Die Verwendung von selbst geladener Munition ist nur in Absprache mit der Standaufsicht zulässig. Die Verwendung der entsprechenden Munition erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Bei der Zugscheibenanlage dürfen nur Flintenlaufgeschosse verwendet werden. Buck-Shot resp. Vogelschrot darf nur in Absprache mit der Standaufsicht in der Dynamic-Range verwendet werden.
  • Das maximal zugelassene Kaliber ist .50 BMG, dieses darf nur in der Dynamic-Range geschossen werden.
  • Bei der Benutzung der Zugscheibenanlage ist das Ziehen aus dem Holster bei der gebotenen Vorsicht gestattet. Die Waffe darf dabei nur zum Boden bzw. nach vorne gerichtet werden.
  • Schnellfeuer (kein Serie-Feuer) ist bei der gebotenen Vorsicht gestattet.
  • Möchte der Kunde ein ihm unbekanntes Waffensystem verwenden, hat er dies der Standaufsicht vorgängig zu melden und sich instruieren zu lassen.
  • Werden eigene Waffensysteme verwendet, müssen sich diese in einem technisch einwandfreien Zustand befinden bzw. hat der Kunde Gewähr zu bieten, dass keine unbeteiligten Dritten damit gefährdet werden.
  • Das Schiessen mit Serie-Feuer-Waffen ist nur nach vorgängiger Anmeldung und unter Vorlage einer entsprechenden kantonalen Ausnahmebewilligung in der Dynamic-Range Spreitenbach gestattet.
  • An Mietwaffen dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden bzw. dürfen diese nur bestimmungsgemäss verwendet werden. Die Verwendung von wiedergeladener Munition ist nicht erlaubt, es darf nur mit Originalmunition geschossen werden. Mietwaffen sind entladen mit eingesetzter Chamber-Flag an das Aufsichtspersonal zurückzugeben.
  • Weisen Mietwaffen technische Mängel oder Funktionsstörungen auf, ist das Schiessen unverzüglich einzustellen bzw. ist die Standaufsicht beizuziehen.
  • Den Anweisungen der Standaufsicht bzw. der Kursaufsicht/Instruktoren ist jederzeit Folge zu leisten.
  • Missachtet der Kunde die Range-Bestimmungen, leistet er den Anweisungen der Aufsichtsperson/Instruktor keine Folge oder gefährdet er durch sein Verhalten den sicheren Betrieb, kann der Kunde von der Anlage verwiesen werden. Ein Verweis entbindet nicht von der Bezahlung der vereinbarten Leistungen.
  • Bei der Verwendung von unsachgemässer Bekleidung hat die Standaufsicht das Recht die Kundschaft wegzuweisen. Kann aufgrund der Bekleidung die Leistung nicht erbracht werden, entbindet dies nicht von der Bezahlung der vereinbarten Leistung.
  • Der Kunde ist verpflichtet, jegliche Art von verursachten Schäden an der Anlage (baulich oder technisch) unverzüglich der Standaufsicht zu melden.
  • Bei Beschädigung der Raumschiessanlage (Boden-, Wand- oder Deckentreffer bzw. Treffer der Zugscheibenanlage) ist eine pauschale Reparaturentschädigung in Höhe von CHF 100.00 pro Treffer geschuldet. Wurde die Beschädigung vorsätzlich bzw. eventualvorsätzlich herbeigeführt, ist zusätzlich eine Konventionalstrafe in Höhe von CHF 200.00 pro Treffer geschuldet. Jede zerstörte Klammerhalterung wird mit CHF 20.00 für Material- und Wartungsaufwand in Rechnung gestellt. Bei einer gravierenden Beschädigung wird eine separate Kostenbeurteilung erstellt, welche dem Kunden verrechnet wird.
  • Vor Ablauf der gebuchten Zeit, ist die jeweils benutzte Zugscheibenbahn bzw. Dynamic-Range grob zu reinigen, Hülsen, Karton, Papier und Plastik sind in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.
13. Kursorganisation

Aus organisatorischen Gründen behält sich die Swiss Shooting Range GmbH vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder Kurse unter anteilsmässiger Rückerstattung des Kursgeldes zu kürzen. Fällt der Kursleiter/Instruktor aus, kann der Kurs durch einen anderen Kursleiter/Instruktor durchgeführt werden.

14. Kursplätze und Durchführung

Um die Kurse unter bestmöglichen Bedingungen und einem Höchstmass an Sicherheit durchführen zu können, werden für jedes Kursangebot eine minimale sowie eine maximale Teilnehmerzahl definiert. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben, massgeblich ist der Zahlungseingang. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt und das Kursgeld erlassen bzw. rückerstattet.

Bei unvollständiger Besetzung eines Kurses kann es in Einzelfällen vorkommen, dass der Kurs unter Vorbehalt des Einverständnisses der Kursteilnehmenden durchgeführt wird, jedoch sich das Kursgeld entsprechend erhöht oder, wo dies sinnvoll ist, die Anzahl der Lektionen reduziert wird.

15. Abmeldungen von Kursen und Veranstaltungen

Die Abmeldung von einem Kurs ist mit administrativem Aufwand verbunden. Je nach Abmeldezeitpunkt wird dem Kunden die Bezahlung des Kursgeldes ganz oder teilweise erlassen. Die Abmeldung hat schriftlich zu erfolgen per Post (Datum Poststempel) oder E-Mail: info@swiss-shooting-group.ch

Bei Buchungen bis 1‘000.- Franken gilt die folgende Regelung:

Bei Abmeldungen bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird dem Kunden die Zahlung der Teilnahmegebühr erlassen bzw. wird eine Bearbeitungspauschale von CHF 30.- erhoben und mit dem geleisteten Kursgeld verrechnet. Erfolgt die Abmeldung innert weniger als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, ist der gesamte Betrag geschuldet.

Bei Buchungen über 1‘000.- Franken gilt die folgende Regelung:

Massgeblich für die Rückerstattung ist der Abmeldezeitpunkt. Je nach zeitlicher Dauer der Abmeldung ist eine Bearbeitungsgebühr oder eine prozentuale Abmeldeentschädigung geschuldet.

Bis 45 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn CHF 100.- Bearbeitungsgebühr

Ab 44 bis 22 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 10 % der Teilnahmegebühr, jedoch max. CHF 500.-

Ab 21 bis 15 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 30 % der Teilnahmegebühr

Ab 14 bis 8 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr

Ab 7 Kalendertage bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn: 80 % der Teilnahmegebühr

Bei Nichterscheinen an der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr bzw. kann diese nicht an einem anderen Termin nachgeholt werden. Kann der Kunde aufgrund von behördlich angeordneten Massnahmen des Gesundheitsschutzes (z.B. Schutzmassnahmen, Quarantäne, Isolation) nicht an der Veranstaltung teilnehmen, erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

16. Kursauschluss

Missachtet ein Kunde die Sorgfaltspflichten, leistet er den Anweisungen der Kursaufsicht/Instruktors keine Folge oder gefährdet er durch sein Verhalten die sichere und reibungslose Durchführung des Kurses, kann der Kunde von der jeweiligen Veranstaltung ausgeschlossen werden. Der Ausschluss entbindet nicht von der Bezahlung des Kursgeldes bzw. berechtigt dieser nicht zur Rückerstattung des Kursgeldes.

Bei der Verwendung von unsachgemässer Bekleidung (Sicherheitsrisiko) hat die Kursleitung/Instruktor das Recht, den Kursteilnehmer von der Absolvierung des Kurses auszuschliessen. Ein derartiger Ausschluss, entbindet nicht von der Bezahlung des Kursgeldes bzw. berechtigt dies nicht zur Rückvergütung des Kursgeldes.

17. Teilnahmebescheinigung absolvierter Kurse

Auf Wunsch des Kunden, wird eine Teilnahmebescheinigung der absolvierten Kurse ausgestellt, sofern die Kurse nicht mehr als ein Jahr zurückliegen.

18. Haftungsausschluss

Die Benutzung der Raumschiessanlage und Teilnahme an Kursen erfolgt auf eigenes Risiko und Gefahr. Für das vorsätzliche oder fahrlässige Verhalten Dritter wird jede Verantwortung abgelehnt. Jedwede Haftung der Swiss Shooting Range GmbH für Personenschäden und/oder Schäden am Eigentum des Kunden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Swiss Shooting Range GmbH haftet nicht für Leistungen, welche von Drittanbietern in den Räumlichkeiten der Swiss Shooting Range GmbH erbracht werden.

Der Kunde anerkennt, dass bei der Absolvierung von Kursen, welche sich an ein fortgeschrittenes Publikum richten, kleinere Blessuren sowie Prellungen als auch Schäden an Waffen und Ausrüstung entstehen können.

19. Gesundheitsschutz

Aufgrund der bei der Schussabgabe, insbesondere bei Schnellfeuer oder grosskalibrigen Waffen anfallenden Blei-Emissionen wird die Verwendung von Nontox-Munition bzw. die Verwendung eines Atemschutzes empfohlen.

Der Kunde ist verpflichtet, während der Nutzung der Raumschiessanlage bzw. Kursdauer die jeweils geltenden behördlichen Massnahmen und Anordnungen des Gesundheitsschutzes sowie die diesbezüglich von der Swiss Shooting Range GmbH erlassenen Weisungen und/oder Massnahmen einzuhalten.

20. Videoüberwachung

Sämtliche öffentlich zugängliche Bereiche der Swiss Shooting Range GmbH sind gemäss den gesetzlichen Vorgaben (Verordnung vom 18. November 2021 über die Mindestanforderungen an Geschäftsräume von Waffenhandlungen) Video überwacht. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er in diesen Bereichen via CCTV (Close Circuit Television) aufgenommen wird und stimmt dieser Sicherheitsmassnahme uneingeschränkt zu. Die erstellten Aufnahmen werden innerhalb eines gesetzlich definierten Zeitraums automatisch gelöscht.

21. Datenschutz

Personenbezogene Kundendaten werden zur Leistungserbringung und Kundenpflege sowie für die Erfüllung der waffenrechtlichen Pflichten erfasst und bearbeitet.

Weiteführende Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung unter: https://www.swiss-shooting-range.ch/datenschutz/

22. Mahngebühren

Befindet sich der Kunde nach erfolgter Zahlungserinnerung weiterhin in Zahlungsverzug, wird für die erste Mahnung eine Gebühr von CHF 10.00 sowie für die zweite Mahnung eine Gebühr von CHF 20.00 geschuldet.

23. Wirkung

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die Buchung bzw. Nutzung der Raumschiessanlage verbindlich und vom Kunden anerkannt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen lassen sich auch vor Ort über das Anmelde-Terminal abrufen.

24. Schlussbestimmungen

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen als unwirksam oder undurchführbar erweisen, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es ist die Obliegenheit des Kunden sich über den aktuellen Stand der allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren.

Die Swiss Shooting Range GmbH behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, anzupassen bzw. zu ergänzen.

Ergeben sich Streitigkeiten findet schweizerisches Recht Anwendung.

 

Stand 19. September 2023